Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Fußzeile springen

Förderverfahren und Förderabwicklung

Im Rahmen der gesamten Förderabwicklung für den EFRE sind die jeweilige Bewilligungsstelle und die EFRE-Verwaltungsbehörde Gemeinsame Verantwortliche i.S.v. Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die jeweilige Bewilligungsstelle übernimmt die Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 der DSGVO für personenbezogene Daten, die im Rahmen der EFRE-Förderung erhoben werden. Auch die weiteren, sich aus der DSGVO ergebenden Rechte und Pflichten übernimmt die jeweilige Bewilligungsstelle.

Die Informationen, die Sie von der Bewilligungsstelle erhalten, enthalten auch alle EFRE-Spezifika im Hinblick auf den Datenschutz. Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat diese EFRE-Spezifika zusammengetragen und sie einheitlich den Bewilligungsstellen zur Verfügung gestellt.
 

Monitoring und Evaluation

Die EFRE-Verwaltungsbehörde hat die Rambøll Management Consulting GmbH mit dem Monitoring und der Durchführung der Evaluierungen des EFRE-IWB-Programms beauftragt. In diesem Rahmen sind die EFRE-Verwaltungsbehörde und die Rambøll Management Consulting GmbH Gemeinsame Verantwortliche i.S.v. Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der DSGVO.

Die EFRE-Verwaltungsbehörde übernimmt die Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO sowie alle weiteren sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten für personenbezogene Daten, die er der Rambøll Management Consulting GmbH für den Vertragszweck zu Verfügung stellt.

Die Rambøll Management Consulting GmbH übernimmt die Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO sowie alle weiteren sich aus der DSGVO ergebenden Pflichten, soweit durch die Rambøll Management Consulting GmbH Daten verarbeitet werden, die nicht von der EFRE-Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellt wurden.


Weitere Informationen...

Frau am Laptop


... zum Thema Datenschutz finden Sie auf folgender Seite.