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Grenzübergreifende Zusammenarbeit

 

Die Europäische Union misst der grenzübergreifenden Zusammenarbeit (INTERREG V A) innerhalb der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit eine große Bedeutung bei. Dies zeigt sich auch durch die Zuteilung der finanziellen Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. 74 % der zur Verfügung stehenden Mittel (etwa 6.627 Millionen Euro) werden der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zugewiesen, also der Kooperation zweier oder mehrerer Länder im gemeinsamen Grenzgebiet.

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit fördert grenzübergreifende Kooperationen benachbarter Staaten, unterstützt die bedarfsgerechte Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen in den jeweiligen Grenzgebieten und trägt dazu bei, einen gemeinsamen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraum zu schaffen. Ländergrenzen sollen immer mehr in den Hintergrund treten. In Bayern betrifft dies insbesondere die erste und zum Teil die zweite Landkreisreihe entlang der Grenzen zur Tschechischen Republik, zu Österreich und zur Schweiz.

Bayern ist an folgenden INTERREG V A-Programmen beteiligt:

Thematische Förderschwerpunkte in den Programmen mit bayerischer Beteiligung ergeben sich jeweils nach einem logisch-stringenten Bedarfsermittlungsprozess: Aufbauend auf einer Programmraumanalyse mit Hinblick auf Stärken und Schwächen vor Ort werden die größten gemeinsamen Herausforderungen identifiziert. Anschließend werden relevante, im Rahmen der EU-Verordnungen vorgegebene, übergeordnete thematischen Förderbereiche ausgewählt. Sie legen den inhaltlichen Rahmen fest für gemeinsame, grenzübergreifende Kooperationsprojekte im Förderzeitraum 2014-2020.

Im Vergleich zur Förderperiode 2007-2013 erfolgt jetzt eine stärkere thematischen Konzentration. Darüber hinaus wird die Effektivität der Fördermaßnahmen erhöht durch Einbindung in einen gemeinsamen strategischen Rahmen für eine bessere Koordinierung zwischen den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (EFRE, Kohäsionsfonds und ESF sowie die Fonds für ländliche Entwicklung und Fischerei). Die Aufgaben und Ziele der Programme mit bayerischer Beteiligung werden so gewählt, dass sie sich in den Kontext der europäischen Kohäsionspolitik einordnen. Somit tragen sie insbesondere bei zur Unterstützung und Zielerreichung der langfristigen Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.