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EU-Innenstadt-Förderinitiative für bayerische Städte und Gemeinden


Die Corona-Pandemie hat zuvor bereits bestehende Probleme von Innenstädten und Ortszentren weiter verschärft. Es besteht die Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte. Ziel der Förderinitiative ist es daher, Synergien zwischen städtebaulicher und gewerblicher Entwicklung herzustellen. Durch die Verbesserung der lokalen Infrastruktur und die Anpassung der Innenstädte an digitale, klimatische und energetische Herausforderungen soll die Bedeutung des Standorts Innenstadt für das Gemeinwohl gestärkt werden.

Gefördert werden Maßnahmenbündel zur Stärkung und Belebung der Innenstädte. Diese können folgende Maßnahmenarten enthalten:

  • Städtebauliche Konzepte, Fachkonzepte und Gutachten zur Weiterentwicklung der Innenstädte,
  • Leistungen eines städtebaulichen Innenstadtmanagements – auch durch gemeindliches Personal,
  • bauliche, investitionsvorbereitende und -begleitende Kleinmaßnahmen sowie bauliche Investitionen für Zwischennutzungen,
  • die Erstellung lokaler Online-Plattformen als digitaler Zwilling der Innenstadt und die Erstellung digitaler Leerstandskataster,
  • Machbarkeitsstudien zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Ge-schäftsflächen,
  • die vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch die Gemeinde und ggf. Weitervermietung zu einem verminderten Mietzins.


Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Referat 36 - Städtebauförderung
Herr Matthias Amann
Telefon: 089 2192-3494
E-Mailmatthias.amann(at)stmb.bayern.de


Weitere Informationen

  • Die Förderung richtet sich an bayerische Städte, Märkte und Gemeinden, die mindestens 10.000 Einwohner haben oder deren zentralörtliche Funktion mindestens der eines Mittelzentrums entspricht. Die Gemeinden können die Fördermittel auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung auch an Dritte weitergeben.
  • Die Auswahl geeigneter Maßnahmenbündel erfolgt über einen Projektaufruf. Die beantragten Fördermittel je Gemeinde für ein Maßnahmenbündel sollen 250.000 Euro nicht unterschreiten. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent.
  • Fördergrundlagen sind die Städtebauförderungsrichtlinien und ein ergänzendes Schreiben des StMB.
  • Diese und weitere Informationen finden Sie unter
    www.innenstaedte-beleben.bayern.de/eu-initiative/