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Rechtsgrundlagen


Die beiden grundlegenden Verordnungstexte für den Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) sind die Allgemeine Strukturfondsverordnung (EUNr. 1303/2013 sowie die EFRE-Verordnung (EUNr. 1301/2013. Sie wurden seit Inkrafttreten bereits mehrfach angepasst. Zuletzt erfolgte eine Änderung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch durch Verordnung (EU) 2020/460 sowie Verordnung (EU) 2020/558 im März bzw. April 2020, und durch Verordnung (EU) 2020/2221 (REACT-EU) im Dezember 2020.

Die jeweils aktuellste Fassung dieser Verordnungen sowie weitere relevante Rechtsgrundlagen zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finden Sie auf der Internetseite der
Europäischen Union unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1060&from=EN.

Mit Beschluss vom 14.05.2019 hat die Kommission überarbeitete „Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der Union finanzierte Ausgaben anzuwenden sind“ veröffentlicht. Sie sind für alle Prüfungen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.