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Information und Kommunikation


Information, Kommunikation und Sichtbarkeit

Für die Information, Kommunikation und Sichtbarkeit EFRE-geförderter Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen. Die Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger sind in Ziffer 2.2 des Anhangs XII der Allgemeinen Verordnung sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung unter Kapitel II genauer bestimmt.

Für Förderungen aus REACT-EU-Mitteln werden diese Regelungen in Artikel 1 der sog. REACT-EU-Verordnung ergänzt. Gemäß des dadurch neu eingefügten Artikel 92b Absatz 14 der Allgemeinen Verordnung ist der Förderhinweis um den Zusatz "als Teil der Reaktion der Union auf die COVID19-Pandemie finanziert" zu erweitern. Den neuen REACT-EU-Förderhinweis sehen Sie rechts in der Spalte und weiter unten steht er zum Download in diversen Dateiformaten zur Verfügung. Das angepasste DIN A3-Plakate und die ebenfalls angepassten Hinweisschilder und Erläuterungstafeln stehen zum Download bzw. als Muster weiter unten auf der Seite zur Verfügung.

Folgende Vorschriften gelten auch für REACT-EU-geförderte Vorhaben unverändert fort:

So sollten insbesondere während der Durchführung der Vorhaben

  • eine kurze Beschreibung des geförderten Vorhabens, die im Umfang der Höhe der Förderung entspricht, auf der Website des Zuwendungs­empfängers eingestellt und

  • ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt, mit dem auf die finanzielle Unterstützung durch den EFRE/REACT-EU hingewiesen wird, an einer gut sichtbaren Stelle, zum Beispiel im Eingangsbereich eines Gebäudes, angebracht werden.

REACT-EU-Plakat-Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken in DIN A3

Alle Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen des Zuwendungs­empfängers sollen einen REACT-EU-Förderhinweis enthalten, der unter Verwendung des EU-Logos, den Worten "Europäische Union", "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" und dem Zusatz "als Teil der Reaktion der Union auf die COVID19-Pandemie finanziert" über die Unterstützung des Vorhabens aus EFRE-Mittel informiert. Weiter unten auf der Seite steht Ihnen dieser zum Download zur Verfügung.

Für Vorhaben, bei denen die Unterstützung mehr als 500.000 Euro beträgt und die die Finanzierung eines materiellen Gegenstands beziehungsweise eines Infrastruktur- oder Bauvorhabens zum Gegenstand haben, gelten besondere Informationsanforderungen (vergleiche Ziffer 2.2 Nr. 4 und 5
Anhang XII, als PDF rechts auf der Seite eingestellt). Die entsprechenden Muster für Hinweisschilder und Erläuterungstafeln sehen Sie weiter unten auf dieser Seite.

Bei Fragen hierzu können Sie sich auch sehr gerne an die Verwaltungsbehörde unter infoefre(at)stmwi.bayern.de wenden.

Dort erhalten Sie auch entsprechende Druckvorlagen.


REACT-EU-Förderhinweis und Muster für Hinweisschilder und Erläuterungstafeln