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Kommunale Tourismusinfrastruktur


Der Tourismussektor hat 2020 weltweit stark unter der Corona-Pandemie gelitten, auch in Bayern. Die Bedeutung des Tourismus ist vor allem in strukturschwächeren Regionen abseits der Ballungszentren unter anderem in den Bereichen des landschafts- und naturbezogenen Tourismus sowie des Kur- und Gesundheitstourismus sehr hoch. Hier drohen durch wegbrechende Einnahmen der Kommunen perspektivisch Finanzierungslücken und Investitionsstaus. Dem ist die Stärkung des Programms zur Förderung öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) mit Mitteln aus REACT-EU begegnet. Schwerpunkt der Förderung waren identifikations- und imagebildende Projekte sowie Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung.


Weitere Informationen

  • Förderempfänger konnten kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen sein.
     
  • Gefördert wurden öffentliche Einrichtungen des Tourismus im Sinne von Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind. Das Vorhaben musste sich grundsätzlich in ein touristisches Entwicklungskonzept einpassen. Es war zwischen nicht einnahmeschaffenden Maßnahmen wie etwa Kurparks, Kur- und Wanderwegen oder unentgeltlichen Tourismusämtern und -informationszentren und einnahmeschaffenden Maßnahmen wie beispielsweise Veranstaltungszentren, Kurhäuser oder Thermalbädern zu differenzieren. Auch sonstige Infrastrukturmaßnahmen konnten in Ausnahmefällen gefördert werden, sofern sie für den Tourismus in Bayern besonders bedeutsam und nicht nach anderen Förderrichtlinien förderfähig sind.
     
  • Es wurden nur Vorhaben gefördert, für die ein touristischer Bedarf vorliegt und die überwiegend touristisch genutzt werden. Des Weiteren galt u.a., dass nur gefördert werden kann, wenn
     
    • keine geeigneten und gleichwertigen Einrichtungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden.
    • dem geplanten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen und den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung Rechnung getragen wird.
    • die für das Vorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit eingehalten werden. Darüber hinaus muss das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen.
      Zudem wird hinsichtlich der Qualität der Vorhaben auf Grundlage eines vorzulegenden Nachhaltigkeitskonzepts ein Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte, sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt.
       
  • Nähere Informationen zur Tourismusförderung finden Sie unter:
    www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-touristischer/index.html