Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Die nachhaltige Stärkung der regionalen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in Bayern ist die Leitidee des Operationellen Programms. Sie wird durch Förderbereich 2 maßgeblich unterstützt. Denn nur bei einer ausreichend hohen Unternehmensdichte wird in allen Regionen des Freistaats eine eigenständige und selbsttragende Entwicklung möglich sein. Förderbereich 2 gliedert sich in fünf Maßnahmengruppen.
Innovative Finanzinstrumente
Maßnahmengruppe 2.1 verfolgt das Ziel, das Angebot an Risiko- und Beteiligungskapital für Unternehmen in Bayern zu stärken.
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Referat 41 - Grundsatzfragen der Innovations- und Technologiepolitik, Biotechnologie, Medizintechnik
Herr Stefan Block
Telefon: 089 2162-2687
Fax: 089 2162-3687
E-Mail: Stefan.Block(at)stmwi.bayern.de
Referat 53 - Förderbanken, Beteiligungsfinanzierung, Mittelstandsfinanzierung
Dr. Anja Zimmermann
Telefon: 089 2162-2624
Fax: 089 2162-3624
E-Mail: Anja.Zimmermann(at)stmwi.bayern.de
Kapital ist für junge, innovative Unternehmen besonders wichtig.
Oft sind diese Unternehmen noch nicht kreditfähig und zudem ist das Angebot an privatem Wagniskapital gering. Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat deshalb mit EFRE-Mitteln und den Partnern BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Bayern Kapital GmbH und VR-Equitypartner GmbH vier Risikokapitalfonds mit einem Volumen von insgesamt 70 Mio.€ aufgelegt. Der Freistaat Bayern unterstützt damit insbesondere KMU in strukturschwachen Regionen, ihre Wettbewerbsfähigkeit weiter auszubauen und neue qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.
Einzelbetriebliche Investitionsförderung für KMU im EFRE-Schwerpunktgebiet
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Operationellen Programms mit der Maßnahmengruppe 2.2 kleine und mittlere Unternehmen durch eine Stärkung von Wachstums- und Innovationskapazitäten.
KMU sollen bei größeren Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung beziehungsweise Modernisierung einer gewerblichen Betriebsstätte gefördert werden. Förderfähig sollen Vorhaben sein, die dem Wachstum, der Diversifikation oder der marktwirksamen Einführung und Anwendung neuer Technologien dienen. Förderfähige Vorhaben müssen die vorgegebene Anforderungen hinsichtlich Mindestinvestitionsvolumen, Primäreffekt und Arbeitsplatzpotenzial erfüllen. Durch die Förderung wird damit auch der Zugang zu und die Umsetzung von neuen innovativen Technologien erleichtert.
Dienstleistungseinrichtungen für Unternehmen
Durch Maßnahmengruppe 2.3 wird es den Bildungsstätten der bayerischen Wirtschaft möglich sein, verstärkt Zukunftsbereiche in den Fokus zu nehmen.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
Bereich Berufliche Bildung in der Wirtschaft
Referat 36 - Berufliche Bildung, Fachkräfte
Frau Daniela Oßwald
Telefon: 089 2162-2298
Fax: 089 2162-3298
E-Mail: daniela.osswald(at)stmwi.bayern.de
Bereich Handwerkskammer
Referat 32 - Grundsatzfragen der Handwerkspolitik
Frau Mirjam Schmidt
Telefon: 089 2162-2163
Fax: 089 2162-3742
E-Mail: mirjam.schmidt(at)stmwi.bayern.de
sowie die Bezirksregierungen
Damit KMU überhaupt in einen Wachstums- oder Innovationsprozess eintreten können beziehungsweise die Fähigkeiten dafür ausbilden, ist in den beruflichen Bildungsstätten eine Innovationsinfrastruktur auf modernstem Niveau erforderlich. Die Berufsbildungs- und Technologiezentren der Organisationen der bayerischen Wirtschaft leisten durch die Qualifizierung mit aktuellen fachlichen Inhalten sowie mit modernsten Methoden einen unabdingbaren Beitrag, um die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten in Bayern zu stärken und auszubauen. In diesem Zusammenhang sind investive Maßnahmen geplant, die die Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur stärken und auf einen höheren technologischen Stand bringen sollen.
Durch die geplanten Maßnahmen wird es in den Bildungsstätten möglich sein, verstärkt Zukunftsbereiche der bayerischen Wirtschaft, wie zum Beispiel Robotik, Faserverbundwerkstoffe, neue Materialien und neue Produktionstechniken, in den Fokus zu nehmen und damit innovierende KMU zu stärken. Auch in der Umsetzung der Energiewende spielen die KMU eine wichtige Rolle. Die für diese Bereiche notwendigen hochspezifischen Kenntnisse können regelmäßig nicht am Arbeitsplatz vermittelt werden. Dafür müssen in Bayern flächendeckend hochmoderne Berufsbildungs- und Technologiezentren vorhanden sein. Dabei wird ein Schwerpunkt der Förderung auf baulichen Maßnahmen und Ausstattungsinvestitionen liegen.
Export Bavaria
Im Rahmen einer Internationalisierungsinitiative (Maßnahmengruppe 2.4) soll die Wettbewerbsfähigkeit und die damit verbundene Standortsicherung bayerischer KMU vorangetrieben werden.
BIHK Service GmbH
Lorenzer Platz 27
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 23886-43
Fax: 0911 23886-50
E-Mail: info(at)awz-bayern.de
KMU sollen im Wege einer Hilfe zur Selbsthilfe dabei unterstützt werden, sich den Chancen der Globalisierung zu stellen. Sie erhalten eine passgenaue Unterstützung bei der Expansion in neue Märkte (unter anderem Coaching durch praxiserfahrene Unternehmer im Ruhestand oder Vorruhestand und Unterstützung bei der Umsetzung von Internationalisierungsmaßnahmen wie Mitarbeiterschulungen, Beratungen im In- und Ausland, Kooperationsprojekte im Ausland, Messebeteiligungen im Ausland).
Wesentlicher Multiplikator ist hierbei das Außenwirtschaftszentrum Bayern, eine Gemeinschaftsinitiative der Bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie der Bayerischen Handwerkskammern. Weiterführende Informationen zum Thema Export erhalten Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern.
Förderung barrierefreier öffentlicher Tourismusinfrastrukturen
Im Zuge der Maßnahmengruppe 2.5 stehen die Errichtung, die Modernisierung sowie der Ausbau barrierefreier kommunaler Einrichtungen des Tourismus im Vordergrund.
Förderfähig sind dabei nur diejenigen Maßnahmen, die einen direkten Bezug zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufweisen, zum Beispiel entsprechend notwendige An- oder Umbaumaßnahmen. Basis für die Fördermaßnahmen ist die bayerische Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE). Auf der Grundlage des tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung werden dabei investive Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit vor allem in beihilferechtlich unproblematischen Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur gefördert.
Der barrierefreie Ausbau muss im Kontext eines spezifischen regionalen oder lokalen touristischen Konzepts stehen, damit im Rahmen integrierter Ansätze die Attraktivität des touristischen Angebots für Menschen mit Mobilitäts- oder Sinneseinschränkungen gesteigert und eine spürbare Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung der regionalen oder lokalen Tourismuswirtschaft erzielt werden können. Bei der Auswahl der Investitionsprojekte ist ihre Relevanz für die örtlichen kleinen und mittleren touristischen Betriebe entscheidend. Als Empfänger der Fördermittel kommen nur Gebietskörperschaften in Frage.