Klimaschutz
Förderbereich 3 des Operationellen Programms zielte darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, die den menschlichen Einfluss auf das Klima zurückdrängen, also die Menge der in die Atmosphäre entweichenden Treibhausgase begrenzen. Seine drei Maßnahmengruppen zum Klimaschutz sind unverzichtbare und untrennbare Bestandteile einer langfristigen Strategie zur Sicherung der Lebensgrundlagen in Bayern.
Energieeinsparung in Unternehmen
Maßnahmengruppe 3.1 zielte darauf ab, Unternehmen bei ihren Bemühungen zur Energieeinsparung zu unterstützen.
Durch das Sonderförderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ sollen mit Hilfe eines Zuschusses kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert werden, die Investitionen in die Energieeffizienz ihrer technischen Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik) oder ihrer Gebäude (Betriebsstätten) tätigen oder den Einsatz erneuerbarer Energien in ihrem Unternehmen ausbauen und mit diesem Vorhaben eine signifikante Reduzierung ihres Primärenergieverbrauchs erzielen.
Energieeinsparung in öffentlichen Infrastrukturen
Im Rahmen der Maßnahmengruppe 3.2 wurden zwei Bereiche adressiert:
- Energetische Sanierung staatlicher Gebäude
- Kommunale Energieeffizienz
- Energetische Sanierung staatlicher Gebäude
Im Rahmen eines Sonderprogramms des Freistaats Bayern zur energetischen Sanierung staatlicher Liegenschaften sollen Sanierungsmaßnahmen deutlich beschleunigt werden. Diese Maßnahmen erfassen Gebäudehülle und Anlagentechnik. Es erfolgt zudem ein verstärkter Einsatz regenerativer Energien. Der Freistaat Bayern kommt damit auch seiner wesentlichen Vorbildfunktion bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen nach.
- Kommunale Energieeffizienz
Im Rahmen der Unterstützung kommunaler Energieeffizienzmaßnahmen sollen Kommunen durch die Städtebauförderung dabei begleitet werden, Vorhaben vor allem zur Reduktion der CO2-Emissionen nachhaltig umzusetzen. Dabei können für geeignete Erneuerungsgebiete - idealerweise aufeinander abgestimmte - Fördermaßnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen unterstützt werden (unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von integrierten kommunalen Energieleitplänen zur CO2-Einsparung; die Konzeption von Maßnahmen zur Ersetzung der fossilen Wärmeerzeugung durch regenerative Anlagen; die Beteiligung und Beratung der Eigentümer und Nutzer; die Anschubfinanzierung für unrentierliche Kosten beim Aufbau von Verteilernetzen und Anschlüssen). Weiterführende Informationen über Förderprogramme erhalten Sie beim Bayerischen Bauministerium.
Verringerung der CO2-Freisetzung aus An-, Nieder- und Hochmoorböden
Gegenstand der Förderung waren Pilotprojekte bzw. innovative Vorhaben, bei denen verschiedene Maßnahmen durchgeführt wurden, die zur Verringerung der CO2-Emissionen aus Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten beitragen. Sie wurden im Rahmen der Maßnahmengruppe 3.3 umgesetzt.
Schwerpunkte sind u.a. Wiedervernässungsmaßnahmen, die Erarbeitung dafür benötigter projektbezogener Planungen und Konzepte, Projektmanagement sowie die Durchführung von begleitenden Forschungsvorhaben. Durch die Wiedervernässung ist eine herkömmliche landwirtschaftliche Nutzung dieser Standorte nicht oder nur eingeschränkt möglich. In Pilotverfahren sollen beispielsweise auch extensive Bewirtschaftungsverfahren auf wiedervernässten Flächen erprobt werden.