Hochwasserschutz
Die rasche Abfolge von extremen Hochwasserereignissen in Bayern in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2013, bei denen in Siedlungsbereichen sowie an öffentlichen und gewerblichen Infrastruktureinrichtungen hohe Schäden entstanden, beweisen einen verstärkten Handlungsbedarf. Deshalb sind Hochwasserschutzvorhaben, bei denen auch die Klimaänderung berücksichtigt wird, zur Risikoprävention unverzichtbar. Dem trägt Förderbereich 4 Rechnung.
Hochwasserschutz
In Zeiten des Klimawandels, in denen auch mit einer zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Hochwasserereignissen zu rechnen ist, gilt es den schädlichen Auswirkungen auf Leib und Leben, Bebauung, Infrastruktur und wirtschaftliche Tätigkeit entgegen zu wirken. Maßnahmengruppe 4.1 des Operationellen Programms bündelt Aktivitäten zum Hochwasserschutz.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Referat 51 - Wasserwirtschaft und Bodenschutz - Grundsätze
Frau Christina Berg
Telefon: 089 9214-4345
E-Mail: christina.berg(at)stmuv.bayern.de
Beabsichtigt ist, im Rahmen des Operationellen Programms Maßnahmen zum Hochwasserschutz an Gewässern 1. Ordnung als Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.
Mit dem Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus verfügt Bayern über eine ursachenorientierte, integrierte und effiziente Hochwasserschutzstrategie. Im Zuge der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie bilden die Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus einen soliden Grundstock. Das Denken und Handeln in Flussgebietseinheiten rückt dabei noch stärker in den Fokus. Die EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie beschreibt gemeinsam mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie die wesentlichen auf EU-Ebene formulierten wasserwirtschaftlichen Konzepte, die räumlich einen flussgebietsbezogenen Ansatz und inhaltlich die fachübergreifende Einbeziehung des Themas Wasser in andere Politikbereiche verfolgen.
Im Fokus stehen insbesondere die Planung und Umsetzung von staatlichen Hochwasserschutzvorhaben sowie die Nachrüstung von Hochwasserschutzanlagen zum Schutz von Siedlungsgebieten und Infrastruktur. Der dazu notwendige Flächenerwerb kann ebenfalls kofinanziert werden. Um eine kontinuierliche Überwachung des Hochwasserschutzsystems zu gewährleisten, kann auch die Entwicklung und Fortschreibung von Hochwasserrisikomanagementplänen im Operationellen Programm kofinanziert und damit die Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie forciert werden.
Weiterführende Informationen: