Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume
Die Maßnahmen des Förderbereichs 5 zur nachhaltigen Stadt-Umland-Entwicklung werden im Rahmen von integrierten Entwicklungskonzepten interkommunaler Kooperationen gefördert. Diese Entwicklungskonzepte werden im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens ausgesucht. Die Kommunen konnten bis zum 31.12.2013 eine erste Interessens-
bekundung abgeben.
Förderung nichtstaatlicher Museen
Die Maßnahmengruppe 5.1 zielt darauf ab, die Attraktivität von Museen, denen das Sammeln, Bewahren, Forschen, Ausstellen und Vermitteln der Kulturgüter als originäre Aufgabe obliegt, zu steigern und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Referat R.6 - EU-Angelegenheiten
Herr Manfred Schmuttermayer
Telefon: 089 2186-2026
Fax: 089 2186-3026
E-Mail: manfred.schmuttermayer(at)stmwk.bayern.de
Gefördert werden die Errichtung und der Ausbau von Museen. Es werden nachhaltige und vorbeugende Strategien für die Restaurierung und Konservierung von Kulturgut entwickelt und umgesetzt sowie der Wissenstransfer zwischen Forschung und Restaurierungspraxis weiter intensiviert. Die Unterbringung in historischen Bauten, das hohe Alter zahlreicher Museen, neue Präsentations- und Konservierungsstandards führen zu Handlungsbedarf, zum Beispiel im Hinblick auf die Ertüchtigung von Gebäuden und die Modernisierung von Präsentationstechnik. Damit kann auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Region durch Betonung kultureller Aktivitäten bewirkt werden. Ein wesentlicher Aspekt der Museumsförderung liegt auf der städtebaulichen Entwicklung. Durch die Museumsförderung ergeben sich wichtige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung von Städten und deren Umland. Die Maßnahmengruppe kann ausschließlich im Rahmen einer integrierten räumlichen Entwicklungsmaßnahme gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Vereine.
Förderung einer nachhaltigen Nutzung von Baudenkmälern und kulturhistorisch bedeutsamen Gebäuden
Maßnahmengruppe 5.2 soll dazu beitragen, die Anziehungskraft und die Chancen, die das Kulturerbe für die städtische Bevölkerung und das
Umland bietet, zu steigern.
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Referat 36 - Städtebauförderung
Herr Matthias Amann
Telefon: +49 89 2192-3494
Fax: +49 89 2192-1-3494
E-Mail: matthias.amann(at)stmb.bayern.de
Baudenkmäler und kulturhistorisch bedeutsame Gebäude können genutzt werden als Stätten für zwischenmenschliche Begegnungen, für soziale und kulturelle Betätigung, für die Erholung oder für beschäftigungswirksame Dienstleistungen. Die Nutzungsoptionen richten sich dabei an Entwicklungskonzepten aus, die von interkommunalen Kooperationen erarbeitet werden. Dabei werden aufeinander abgestimmte Maßnahmen zum Tragen kommen. Diese reichen von der Instandsetzung und Modernisierung bis hin zu Aus-, Um- oder Anbauten. Fördergegenstand sind die jeweiligen Gebäude. Fördervoraussetzung ist es, eine dauerhafte (Nach-)Nutzung des kulturellen Erbes sicherzustellen. Durch die interkommunale Abstimmung mittels integrierter Entwicklungskonzepte gewinnen diese Maßnahmen zusätzlich an lokaler Identifikation und Teilhabe über Gemeindegrenzen hinweg. Die Maßnahmengruppe kann ausschließlich im Rahmen einer integrierten räumlichen Entwicklungsmaßnahme gefördert werden. Empfänger der Fördermittel sind Gebietskörperschaften.
Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen
Ziel der Maßnahmengruppe 5.3 ist es, vorgenutzte Flächen zu recyceln statt neue zu verbrauchen. Leerstehende Gebäude insbesondere im innerstädtischen und -örtlichen Bereich sollen wieder einer Nutzung zugeführt und damit der Erhalt wertvoller Strukturen auf Dauer gesichert werden. Ortskerne sollen belebt und funktionsfähig erhalten werden.
Bereich Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Referat 36 - Städtebauförderung
Herr Matthias Amann
Telefon: +49 89 2192-3494
Fax: +49 89 2192-1-3494
E-Mail: matthias.amann(at)stmb.bayern.de
Bereich Flächenrecycling und Altlastensanierung
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Referat 59 - Bodenschutz, Altlasten und Geologie
Herr Otmar Licht
Telefon: 089 9214-4398
E-Mail: otmar.licht(at)stmuv.bayern.de
Durch die Revitalisierung dieser Flächen wird die Innenentwicklung gestärkt und die zunehmende Flächeninanspruchnahme durch das Bebauen der „Grünen Wiese“ im Sinne der Nachhaltigkeit reduziert. Die Wiedernutzbarmachung von kontaminierten Flächen und von leerstehenden Gebäuden verknüpft Aspekte der städtebaulichen Entwicklungsplanung mit den Belangen des Umweltschutzes. Durch die Revitalisierung werden Investitionshemmnisse verringert und bisher nicht nutzbare Standorte für höherwertige Nachnutzungen gewonnen. Die Wiedernutzung erhaltenswerter Bausubstanz trägt zur Einsparung von Energie für neue Baumaterialien und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bei. Zur Verbesserung von Lebensqualität und der Standortbedingungen für die Wirtschaft werden auch die Revitalisierung von kontaminierten Flächen und Bausubstanzen unter Berücksichtigung von Belangen des Boden- und Umweltschutzes sowie ökologischer, städtebaulicher und ökonomischer Aspekte gefördert. Die Maßnahmengruppe kann ausschließlich im Rahmen einer integrierten räumlichen Entwicklungsmaßnahme gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften.
Weiterführende Links:
Förderprogramme des Bayerischen Bauministeriums
EU-Finanzierungshilfe über das Bayerische Umweltministerium
Grün- und Erholungsanlagen
In der Maßnahmengruppe 5.4 werden die Einrichtung und der Erhalt von Grün- und Erholungsanlagen gefördert. Damit sollen innerstädtische Erholungsmöglichkeiten erweitert, Räume für zwischenmenschliche Begegnungen geschaffen, ein gesundes Stadtklima herbeigeführt und die Lebensbedingungen für die heimische Pflanzen- und Tierwelt erleichtert werden.
Bereich Grün- und Erholungsanlage infolge der Durchführung von Gartenschauen
Bezirksregierungen
Bereich Grün- und Erholungsanlagen (ohne Gartenschauen)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Referat 36 - Städtebauförderung
Herr Matthias Amann
Telefon: 089 2192-3494
Fax: 089 2192-1-3494
E-Mail: matthias.amann(at)stmb.bayern.de
Grün- und Erholungsanlagen verbessern das Verhältnis von Wohn-, Verkehrs- und Naherholungsflächen und verbinden Ortsteile räumlich miteinander. Sie werten innerörtliche Entwicklungsachsen auf und stärken die Stadt-Umland-Beziehung. Gegenstand der Förderung sind Errichtung und Ausbau von vorbildlichen, gegenüber dem Vorzustand ökologisch aufgewerteten Grün- und Erholungsanlagen, die der Bevölkerung auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Die Schaffung von grünen Infrastrukturen in dieser Maßnahmengruppe umfasst beispielsweise die Anlage von naturnahen Erholungsflächen, Pflanzbereichen, Teichanlagen, Gewässersystemen, Verbindungswegen und -brücken sowie Lehrpfaden. Die Maßnahmengruppe kann ausschließlich im Rahmen einer integrierten räumlichen Entwicklungsmaßnahme gefördert werden. Empfänger der Fördermittel sind Gebietskörperschaften,
die sich zu interkommunalen Kooperationen zusammengeschlossen haben.
Weiterführende Links:
Förderprogramme des Bayerischen Bauministeriums
Gartenschauen des Bayerischen Umweltministeriums