Europäische territoriale Zusammenarbeit
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit ist ein Teil der Kohäsions- und Strukturpolitik der Europäischen Union und fördert die Zusammenarbeit der Regionen in Europa. Ihr Ziel ist die Stärkung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung sowie des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit Europas.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit umfasst drei Ausrichtungen:
- INTERREG A: grenzübergreifende Zusammenarbeit von Partnern aus mindestens zwei Staaten in einem gemeinsamen Grenzgebiet
- INTERREG B: transnationale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten in so genannten Kooperationsräumen
- INTERREG EUROPE: interregionale Zusammenarbeit von Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten EU-weit
Die thematische Ausrichtung sowie sämtliche Regelungen zur Antragstellung und Förderung sind in den jeweiligen „Kooperationsprogrammen“ festgeschrieben. Die Zusammenarbeit erfolgt in Projekten, die in der Regel „bottom-up” entwickelt werden. In jedem Projekt gibt es einen federführend zuständigen Partner, den „Leadpartner”.
Die Mitgliedstaaten sind zuständig für die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit. Sämtliche Entscheidungen werden von den jeweils am Programm beteiligten Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen. Für jedes Programm gibt es eine gemeinsame Verwaltungsbehörde in einem am Programm beteiligten Staat.