Liste der Vorhaben
Auch in der Förderperiode 2014-2020 hat die EFRE-Verwaltungsbehörde die Pflicht, die Transparenz der Förderung sicher zu stellen und die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die bereitgestellte Förderung aus dem EFRE zu informieren. Dazu ist gemäß den Vorgaben in Artikel 115 Absatz 2 Verordnung (EU) 1303/2013 eine sogenannte Liste der Vorhaben im Internet zu veröffentlichen.
Gemäß Anhang XII Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sind dort mindestens folgende Angaben aufzuführen:
- Name des Begünstigten
- Bezeichnung des Vorhabens
- Zusammenfassung des Vorhabens
- Datum des Beginns des Vorhabens
- Datum des Endes des Vorhabens
- Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens
- Unions-Kofinanzierungssatz pro Prioritätsachse*
- Durchführungsort
- Land
- Interventionskategorie
(Interventionsbereich, Finanzierungsform, Art des Gebiets,
Territoriale Umsetzungsmechanismen, Thematisches Ziel) - Datum der letzten Aktualisierung der Liste der Vorhaben
* Bei den dort angegebenen Prozentsätzen handelt es sich um den jeweiligen Unions-Kofinanzierungssatz pro Prioritätsachse/Förderbereich und nicht um den individuellen Fördersatz des jeweiligen Projektes/Vorhabens.
Diese Liste wird außerdem alle sechs Monate aktualisiert.
Zu Ihrer Information finden Sie hier die jeweils aktuelle Liste,
zum Stand 30.06. bzw. 30.12., eingestellt:
Bürgerinfo
Die Bürgerinfo bietet, basierend auf den Ergebnissen des jährlichen Durchführungsberichts, eine anschauliche Übersicht über den Durchführungsstand des EFRE-Programms in Bayern.