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Information und Kommunikation

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen für Förderungen mit REACT-EU-Mitteln, die Sie hier finden.

Für die Information, Kommunikation und Sichtbarkeit EFRE-geförderter Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen. Die Verpflichtungen der Zuwendungsempfänger sind in Ziffer 2.2 des Anhangs XII der Allgemeinen Verordnung sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung unter Kapitel II genauer bestimmt:

Anhang XII der Allgemeinen Verordnung - Konsolidierte Fassung

Durchführungsverordnung - Konsolidierte Fassung

So sollten insbesondere während der Durchführung der Vorhaben:

  • eine kurze Beschreibung des geförderten Vorhabens, die im Umfang der Höhe der Förderung entspricht, auf der Website des Zuwendungs­empfängers eingestellt und
  • ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt, mit dem auf die finanzielle Unterstützung durch den EFRE hingewiesen wird, an einer gut sichtbaren Stelle, zum Beispiel im Eingangsbereich eines Gebäudes, angebracht werden.

Plakat-Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken in DIN A3

Alle Informations-, Kommunikations- und Sichtbarkeitsmaßnahmen des Zuwendungs­empfängers sollen einen EFRE-Förderhinweis enthalten, der unter Verwendung des EU-Logos, den Worten "Europäische Union" und "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" über die Unterstützung des Vorhabens aus EFRE-Mittel informiert. Weiter unten auf der Seite steht Ihnen dieser zum Download zur Verfügung.

Für Vorhaben, bei denen die Unterstützung mehr als 500.000 Euro beträgt und die die Finanzierung eines materiellen Gegenstands beziehungsweise eines Infrastruktur- oder Bauvorhabens zum Gegenstand haben, gelten besondere Informationsanforderungen (vergleiche Ziffer 2.2 Nr. 4 und 5 Anhang XII, als PDF oben auf der Seite eingestellt) und die Muster für Hinweisschilder und Erläuterungstafeln weiter unten auf dieser Seite.

Bei Fragen hierzu können Sie sich auch sehr gerne an die Verwaltungsbehörde unter infoefre(at)stmwi.bayern.de wenden. Dort erhalten Sie auch entsprechende Druckvorlagen.

Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen für Förderungen mit REACT-EU-Mitteln, die Sie hier finden.

 

EFRE-Förderhinweis und Muster für Hinweisschilder und Erläuterungstafeln

Kontakt

csm_Ministerium_Stellenangebote

Bei Fragen zum Thema Information und Kommunikation wenden Sie sich bitte an
Frau Judith Klein unter 089 2162-2595, bzw. per E-Mail an judith.klein(at)stmwi.bayern.de oder
infoefre(at)stmwi.bayern.de

 

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