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Programmraum Alpen

 

Kooperationsgebiet Alpenraum

Karte Alpenraum EFRE Kooperationsgebiet

 

Teilnehmende Staaten

Teile Deutschlands, Frankreichs und Italiens sowie Österreich, Slowenien, Schweiz und Liechtenstein


Teilnehmende Regionen in Deutschland

Bayern (sämtliche Regierungsbezirke) und Baden-Württemberg (sämtliche Regierungsbezirke)
 

Ziel

Das Alpenraumprogramm als ein EU-Strukturförderprogramm zur Europäischen Territorialen Kooperation fördert transnationale Projekte im Alpenraum. Durch einen klaren thematischen Fokus möchten die Alpenstaaten eine stärkere Wirkung EU-geförderter Projekte erzielen: Das Alpenraumprogramm 2021-2027 setzt seinen thematischen Fokus auf Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Risikovermeidung, auf grüne Infrastrukturen und Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien. Der Klima- und Umweltschutz wird weiter verstärkt – das Programm leistet so einen Beitrag zum Europäischen Green Deal. Ein übergeordnetes Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der gesamten Region durch gemeinsame Aktivitäten in Bereichen, in denen transnationale Kooperationen für nachhaltige Lösungen erforderlich sind. In der Förderperiode 2021-2027 bietet das Programm den Projektbeteiligten in Form von klassischen Projekten und neu auch in Form von Kleinprojekten die Möglichkeit, neue Ideen zu entwickeln, zu testen, anzuwenden und in die Breite zu tragen. Das Programm versteht sich als Motor von Entwicklung und Veränderung und agiert in drei verschiedenen Funktionen

+ Förderer von ergebnisorientierten Projekten die innerhalb der Zielvorgaben des Programms liegen
+ Impulsgeber in den Debatten zur Kohäsionspolitik und zur Zukunft des Alpenraums
+ Beschleuniger von Kooperationen und gemeinsamen Lösungen


Budget

Insgesamt stehen bis zum Jahr 2027 rund 107 Mio. Euro EU-Fördermittel (EFRE) für alpenweite Projekte für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 75 % der gesamten Projektkosten (z.B. Personalkosten, Reisekosten, Veranstaltungskosten, Ausstattung, externe Dienstleistungen), 25 % müssen vom Antragsteller selbst getragen werden.


Förderschwerpunkte

Förderfähig sind Projekte mit thematischem Bezug zu den folgenden Themenbereichen:


Wer kann sich an Projekten beteiligen?

  • Körperschaften des Bundes, der Länder, der Regionen und Kommunen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Verbände
  • Vereine
  • Universitäten
  • Hochschulen
  • Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen und sonstige private Einrichtungen


Projektpartnerschaft

Bei klassischen Projekten müssen mindestens sieben Partner aus vier verschiedenen Ländern in einem Projekt zusammenarbeiten, bei Kleinprojekten mindestens drei Partner aus drei verschiedenen Ländern. Ein Hauptpartner (Lead Partner) übernimmt jeweils die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung des Projekts.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Alpenraumprogramms!

 

Aktuelles

Frau und Mann im Gespräch


Kontakt Programmraum Alpen

Michaela Künzl
Nationale Koordinatorin
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2, 81925 München

Telefon: 089 9214 3715
E-Mail: Michaela.Kuenzl(at)stmuv.bayern.de


Lisa Regina Horn
Alpine Space Contact Point - Interreg B Alpenraumprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 25
Alpenraum-Netzwerke
Makroregionale Strategien
Förderangelegenheiten der Europäischen Union
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Telefon: +49 89 9214 2314
E-Mail: Lisa.Horn(at)stmuv.bayern.de
www.alpine-space.eu